Bundesnetzagentur: Keine Zwangsrouter und mehr Transparenz bei Breitbandanschlüssen

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Anbieter sollen auch verpflichtet werden, den Kunden Zugangskennungen und Passwörter mitzuteilen, damit sie beispielsweise eigene Router nutzen können. Damit bezieht sich die Bundesnetzagentur auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, Zwangsrouter der Provider verhindern zu wollen.

In der monatlichen Rechnung sollen die Endkunden über das Ende der Mindestvertragslaufzeit informiert werden. Die Rechnung solle auch einen Hinweis enthalten, wo der Kunde ausführliche Informationen zum Anbieterwechsel finden kann.

Der Entwurf der Transparenz-Verordnung beruht auf Eckpunkten, die die Bundesnetzagentur im Mai 2013 veröffentlicht und mit der Branche diskutiert hat. Interessierte können bis Ende März Stellungnahmen dazu abgeben. Danach geht die Verordnung in die zuständigen Bundesministerien und in den Deutschen Bundestag, bevor sie erlassen werden kann.

Soweit – so gut. Jetzt warten wir mal ab, wie stark das Vorhaben durch die Industrie-Lobby noch weichgespült wird.

Sollte das Thema Verbot eines Zwangsrouters in der Verordnung bestand haben, dürfen sich die Verbraucher auf zwei Dinge entstellen: Die Kosten für den Internetanschluss werden steigen, weil die Anbieter die Supportkosten für fehlkonfigurierte Router umwälzen werden (alternativ werden die Hotlines kostenpflichtig). Und die Anbieter werden sanft darauf hinweisen, dass VoIP-Funktionalität nur mit den eigenen Routern gesichert ist.

Doch selbst dann wäre die Regelung ein guter Weg in Richtung  Ausbau des Verbraucherschutzes.