Persönlich warte ich jetzt auf die nächste Abmahnwelle, denn was würde – natürlich rein hypothetisch – einen Rechteinhaber daran hindern, Bilder mit entsprechenden Kennzeichnungen von irgendjemandem ins Netz stellen zu lassen und die weitere Verwendung dieser Bilder dann abzumahnen? Es wäre nicht der erste Fall einer Abmahnfalle und die prominentere Darstellung der angegebenen Lizenz und die Filterungsmöglichkeit könnte einige wieder zu der Annahme verleiten, dass eine Verwendung von per Google gefundener Bilder gefahrlos möglich sein, wenn nur Google sagt, dass es eine entsprechende Lizenz gibt.
Aber selbst bei entsprechend lizenzierten Fotos besteht Gefahr: Google verkürzt die Lizenz ganz deutlich in dem Filter, denn eine erlaubte Weiterverwendung ist im Falle von Creative Commons nicht die Erlaubnis einer bedinungslosen Weiterverwendung – zumindest der Name des Urhebers muss mit angegeben werden.
Es ist eine trügerische Sicherheit die einem Google hier an die Hand gibt. Wer glaubt, dass er durch Google Rechtefilter bei der Bildersuche auch nur annähernd auf sicherem Boden bewegt, irrt sich gewaltig.